Ob fest, flüssig oder gasförmig – die zu RENOX kommenden Chemikalien unterscheiden sich nicht nur in ihrer Art, sondern auch in der Menge und im Verpackungsformat. Darüber hinaus haben sie ein sehr unterschiedliches Gefahrenpotenzial. Die Verfahren zur Behandlung der Stoffe können dementsprechend komplex und aufwändig sein. Im Einzelnen erstrecken sie sich über die Aufgabenfelder Klassifizieren, Verpacken, Transportieren, Sortieren, Vorbehandeln, Konditionieren, Aufbereiten, Beseitigen oder Verwerten.
RENOX entsorgt auf diese Art und Weise rund 3.000 Tonnen Chemikalien pro Jahr
Mit seiner großen Fachkompetenz ist RENOX darauf spezialisiert, den überlassenen Stoffen durch spezielle Verfahren das Gefahrenpotenzial zu nehmen. Hierzu zählen insbesondere wasserreagierende, selbstentzündliche und (hoch)giftige Stoffe, aber auch Oxidationsmittel, Säuren, Cyanide und Chemikalien, die melde- bzw. nachweispflichtig sind.
RENOX verfügt sowohl über die Erfahrung und das Know-how als auch die Logistik sowie die Verfahren und Techniken für den richtigen Umgang mit gefährlichen Stoffen
Je nach Art der Spezialchemikalien kommen bei RENOX unterschiedliche Behandlungsarten zum Tragen. So werden im Rahmen der chemisch-physikalischen Behandlung beispielsweise Chemikalien oder Säuren direkt neutralisiert oder entgiftet. Unter Druck gelöste Gase neutralisieren wir in Abhängigkeit von Qualität und Inhalt über ein Wäschersystem oder schließen sie direkt an die Hochtemperaturverbrennung an.
Spezielle Schutzsysteme wie Kabinen mit von außen steuerbaren Handhabungsgeräten oder Bereiche mit externer Atemluftversorgung gewährleisten die Sicherheit unserer Mitarbeiter
Die folgende Auflistung ist ein Auszug aus unserem Annahmekatalog für ausgediente Stoffe. Beim Anklicken der ausgewählten Gruppe erhalten Sie weitere Informationen zu Anwendung, Eigenschaften, Verpackung und Verwertung der Chemikalien.
Pharmaindustrie (Schmerzmittel, Antidepressiva etc.) und analytische Zwecke
Stoffe können bei Aufnahme bewusstseinsverändernde Wirkung haben und gegebenenfalls toxisch sein. Unter Grundstoffen gemäß GÜG versteht man Stoffe, die zur Herstellung von Drogen geeignet sind. Die Herstellung, der Handel, die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Veräußerung, Abgabe, der Erwerb und die Verschaffung all dieser Stoffe ist gesetzlich geregelt.
Blister mit Tabletten, Ampullen, Kartonware, Kanister, Fässer
EAK 180106/180107/180109 für Betäubungsmittel (BtMG). Die Stoffe müssen unter Aufsicht des Erzeugers angeliefert und vernichtet werden. Der Vorgang ist der zuständigen Überwachungsbehörde zu melden.
EAK 160506/160508 für Grundstoffe (GÜG). Wir sind bei der Bundesopiumstelle für die Übernahme von Grundstoffen registriert und zugelassen. Die Übernahme und Vernichtung wird von uns der Bundesopiumstelle gemeldet.
Dann geben Sie doch einfach auf der Homepage von REMONDIS Industrie Service die entsprechende Abfallbezeichnung oder den AVV-/ EWC-Code ein. Sie erhalten sofort die passende Lösungsempfehlung